Fürsprachen vor der Stunde Null gelten als besonders vertrauenswürdig. Deshalb nutzen Sie die Möglichkeit, Personen bereits jetzt für den Persilschein zu nominieren. Weitere Hinweise unten.
Nennen Sie ausschließlich die Persilscheinberechtigten. Nennen Sie nicht die Personen, für deren strafrechtliche Verfolgung nach dem Systemwechsel eine Zuständigkeit gegeben sein wird. Hinweise über Täter sind der Zentralen Erfassungsstelle zugehörig, nicht dieser Persilscheindatenbank.
Beachten Sie bei der Nominierung folgende Regel zur Kategorie der Personengruppe:
- Personengruppe A: Einkommensklasse bis 50.000 € Jahresgehalt, keine Leitungsfunktion, Eintrag in Datenbank möglich;
- Personengruppe B: Einkommensklasse bis 150.000 € Jahresgehalt, Leitungsfunktion jedoch nicht Anteilseigner, Eintrag in Datenbank mit Begründung möglich;
- Personengruppe X: Einkommen ab 150.000 € oder/und Anteilseigner an der Institution, Eintrag mit Begründung und URL als Beleg.
Beachte bei der Begründung, dass bestimmte Berufsangehörige von nicht persilscheinberechtigten Institutionen wie Banken (Ausnahme: Gemeinschaft für Leihen und Schenken) und bewaffneten Diensten besonders persilscheinberechtigt sind, wenn sie ihre Institution nachhaltig und nachweisbar zersetzt haben.